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Das große KI-Gesetz der EU gilt ab dem 2. August, wen es wirklich kümmern muss

In einem Monat werden die Vorschriften des EU-KI-Gesetzes für „Hochrisiko“-KI durchsetzbar, betroffen sind Unternehmen, die KI etwa für Einstellungen oder Bonitätsbewertungen nutzen. Eine mögliche Verschiebung auf 2027 ist in Arbeit, doch darauf zu setzen wäre riskant. Ein verständlicher Leitfaden zur aktuellen Lage.

Risografie-Illustration: Ein Sternenkranz umgibt einen Kalender und einen kleinen Richterhammer, ein Datum ist korallfarben eingekreist, die Frist des EU-KI-Gesetzes für Hochrisikosysteme

Am 2. August, in einem Monat, ist das KI-Gesetz der EU nicht mehr nur ein Dokument, das Unternehmen „wahrscheinlich einmal lesen sollten“, sondern durchsetzbares Recht. Falls dir bei diesem Satz bereits die Augen zufallen, bleib noch zwei Absätze dabei. Ob dich das betrifft, hängt von einer einfachen Frage ab.

Diese Frage lautet: Nutzt dein Unternehmen KI, um Entscheidungen über Menschen oder Sicherheit zu treffen? Bei der Kategorie „Hochrisiko“ geht es nicht darum, wie leistungsfähig die KI ist, sondern wo sie eingesetzt wird. Dazu zählen KI-Systeme, die Bewerbungen prüfen, die Kreditwürdigkeit bewerten oder Schüler benoten, sowie KI in Medizinprodukten und kritischer Infrastruktur. Eine KI, die deine E-Mails entwirft oder Besprechungen zusammenfasst, zählt nicht dazu. Wenn du zur ersten Gruppe gehörst, hat die Frist spürbare Konsequenzen: Bußgelder können 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes erreichen.

Was müssen betroffene Unternehmen konkret tun? Einfach gesagt: nachweisen, dass die KI verantwortungsvoll eingesetzt wird. Dazu gehören Unterlagen, die erklären, wie das System funktioniert und welche Schwächen bekannt sind, ein kontinuierliches Verfahren zur Erkennung und Beherrschung von Risiken, ein echter Mensch mit der Befugnis, das System zu überstimmen, und die Registrierung in einer öffentlichen EU-Datenbank. Es ist Papierarbeit mit einem Zweck, wenn die Bewerbung oder der Kredit eines Menschen auf dem Spiel steht, darf „Der Algorithmus hat entschieden“ keine akzeptable Antwort mehr sein.

Nun die überraschende Wendung: Die Frist könnte verschoben werden. Die EU hat kürzlich ein „Vereinfachungspaket“ gebilligt, das die Regeln für Hochrisikosysteme auf Dezember 2027 verschieben würde. Doch, und diesen Teil betonen Anwaltskanzleien immer wieder, die Verschiebung ist erst rechtskräftig, wenn sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Bis dahin bleibt der 2. August der tatsächliche Termin. Anwälte raten ihren Mandanten, die Verlängerung als möglichen Bonus und nicht als Plan zu behandeln. Wichtig ist auch, dass die Durchsetzung je nach Land unterschiedlich ausfallen wird: Deutschland und Frankreich haben signalisiert, die Regeln vom ersten Tag an ernst nehmen zu wollen.

Was das für dich bedeutet: Wenn du KI privat oder für alltägliche Arbeitsaufgaben einsetzt, ändert sich nichts, dieses Gesetz richtet sich nicht an dich. Wenn du ein Unternehmen führst oder für eines arbeitest, das KI in der Nähe von Einstellungen, Kreditvergabe, Benotung oder Sicherheitsentscheidungen nutzt, solltest du im Juli prüfen, ob du unter die Vorschriften fällst. Die Liste findest du in „Anhang III“ des Gesetzes. Beginne mit der Dokumentation, statt auf die Verschiebung zu wetten. Erklären zu können, was deine KI tut und wer sie kontrolliert, wird in Europa zur Grundvoraussetzung, mit oder ohne Frist.

Quellen

Quellen: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai

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