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Kann eine KI Erfinder sein? Japans höchstes Gericht sagt Nein, wie der Rest der Welt

Japans Oberster Gerichtshof hat eine weltweit umstrittene Frage geklärt: Nur Menschen dürfen in einem Patent als Erfinder genannt werden. So weit, so einfach, doch für alle, die KI bei ihrer Arbeit nutzen, bleibt eine deutlich schwierigere Frage offen.

Risografie-Illustration: Ein Patentdokument mit Siegel und eine von einer Grenze zurückgehaltene Roboterhand, KI kann kein Patenterfinder sein

Kann eine Maschine ein Erfinder sein? Das klingt nach einer Frage aus dem Philosophieunterricht, wurde aber weltweit vor echten Gerichten ausgetragen, und Japans Oberster Gerichtshof hat nun seine endgültige Antwort gegeben: Nein. Nur ein Mensch, in der Rechtssprache eine „natürliche Person“, darf in einem Patent als Erfinder genannt werden.

Hinter dem Urteil steckt ein ungewöhnlicher Fall. Der US-Ingenieur Stephen Thaler reichte in mehreren Ländern Patentanmeldungen ein, in denen er sein KI-System DABUS als alleinigen Erfinder eines Lebensmittelbehälters nannte. Damit wollte er gezielt testen, ob das Recht einen nicht menschlichen Schöpfer anerkennen würde. Japans Patentgericht lehnte die Anmeldung Anfang 2025 ab. Am 4. März 2026 weigerte sich der Oberste Gerichtshof sogar, die Berufung anzuhören, wodurch die Ablehnung endgültig wurde. Übersichtlich wird der Fall dadurch, dass alle wichtigen Rechtsordnungen mit demselben Verfahren zum gleichen Ergebnis kamen: Das Vereinigte Königreich, die USA und das Europäische Patentamt sagten ebenfalls Nein. Die Begründung ist praktisch, nicht technikfeindlich: Das Patentrecht beruht auf Rechten und Pflichten, das Patent besitzen, bezahlt werden, zu seiner Verteidigung klagen, die nur für eine Rechtsperson sinnvoll sind. Ein Softwaresystem kann weder einen Vertrag unterschreiben noch vor Gericht auftreten.

Doch eine Frage beantwortet das Urteil nicht, und gerade sie betrifft die Menschen tatsächlich: Was ist mit Erfindungen, bei denen ein Mensch KI als Werkzeug eingesetzt hat? Fast niemand erfindet mit KI als „alleinigem Erfinder“. Der realistische Fall ist ein Ingenieur oder Forscher, der sich auf dem Weg zu einem Ergebnis stark auf KI stützt. Das ist uneingeschränkt erlaubt, solange ein echter Mensch die Erfindungsleistung tatsächlich erbracht hat. Die Grauzone beginnt dort, wo die KI so viel kreative Arbeit übernommen hat, dass sich der Beitrag des Menschen nur schwer begründen lässt. Wo genau diese Grenze verläuft, ist bislang in keinem Gesetz definiert, und weil KI die Wirkstoffforschung, Materialwissenschaft und Gestaltung beschleunigt, werden immer mehr Menschen darauf stoßen.

Was das für dich bedeutet: Wenn du oder dein Unternehmen KI nutzt, um Forschung und Entwicklung zu beschleunigen, ist dieses Urteil keine Bedrohung, deine Patente sind sicher, sofern ein echter Mensch die maßgebliche Erfindungsleistung erbracht hat. Die praktische Gewohnheit, die das Urteil belohnt: Führe gute Aufzeichnungen. Halte die menschlichen Entscheidungen und kreativen Weichenstellungen während des Prozesses fest. Sollte später jemand fragen: „Hat das wirklich ein Mensch erfunden?“, kannst du klar antworten. Und bei allem, woran KI in erheblichem Umfang schöpferisch beteiligt war, lohnt sich vor der Anmeldung ein Gespräch mit einem Patentspezialisten.

Quellen

Quellen: https://keisenassociates.com/japans-supreme-court-decision-on-patent-applications-naming-ai-as-an-inventor/

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